ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZLexikon -Mängelanspruchsbürgschaft Bürgschaft, welche der Auftraggeber i.d.R. vor Zahlung der Schlussrechnung verlangt, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer im Zeitraum der Frist für Mängelansprüche, seinen Verpflichtungen nachkommt.© Versicherungsbote.de